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Monatliche Steuer für den Sachbezug ermitteln

Disclaimer
Das Folgende ist ein Erfahrungsbericht aufgrund meiner Erfahrungen mit der Inbetriebnahme meiner Photovoltaikanlage samt Akku. Dies stellt entsprechend keine rechts- oder steuerliche Beratung dar und es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Aktualität der Angaben übernommen.

Monatlich musst du dem Finanzamt den Wert Deines Sachbezugs für die Eigennutzung Deiner Photovoltaikanlage melden.

 

Der Sachbezug ist ganz einfach der Wert, der dem Finanzamt anzeigt, wieviel der Strom Wert ist, den du selber erzeugt und verbraucht hast.

 

Die Rechnung ist relativ simpel:

 

Sachbezug = Eigenverbrauch x NettoStrompreis

 

Du musst monatlich die Zählerstände bei Dir ablesen, um den Eigenverbrauch zu ermitteln. Am genausten ist das natürlich am letzten Tag des Monats bzw. am Ersten. Es ist aber nicht schlimm, wenn da Verschiebungen auftreten, weil es über das Jahr gerechnet immer aufgeht.

Außerdem kann niemand verlangen, dass man jeden Monat am letzten oder am ersten seine Werte abliest – man KÖNNTE ja auch mal im Urlaub sein oder es vergessen. 😉

Also,

  • du liest monatlich Deine Werte ab
  • trägst diese immer in eine Tabelle ein
  • und rechnest das Delta, also den Unterschied aus.

 

Hier mal ein Beispiel:

Welcher Wert?JanuarFebruarDelta
Zähler – Einspeisung3500 kWh 3575 kWh75 kWh
Zähler – Bezug4000 kWh4300 kWh300 kWh
Zählerstände monatlich notieren

 

In diesem Beispiel wurden also im Februar 75 kWh eingespeist und 300 kWh bezogen.

Die Erzeugung liest du am Wechselrichter ab. Beispielsweise 400 kWh im Februar.

 

Rechnung Sachbezug

Nehmen wir an, der Strom den du normal kaufst ist mit 0,21 €/kWh netto zu bewerten.

Dann beträgt der Sachbezug in diesem Beispiel im Februar:

400 kWh (Erzeugung) – 75 kWh (Einspeisung) = 325 kWh Eigenverbrauch

Sachbezug = 325 kWh Eigenverbrauch x 0,21 €/kWh = 68,25€

 

Umsatzsteuer

Auf den Sachbezug musst du monatlich Deine Umsatzsteuer abführen, sofern du optierst, also bei Inbetriebnahme der Anlage dich dafür entschieden hast, die Umsatzsteuer abzuführen.

 

Umsatzsteuer = Sachbezug x 19% = 68,25€ x 0,19 = 12,97€

 

In meinem Beispiel müsste man also 12,97€ an Umsatzsteuer für den Sachbezug im Februar melden. Dazu würde man in das Feld 26 in ELSTER entsprechend 68€ eintragen.

Warum nicht 68,25€? – Es sind keine Kommastellen erlaubt, also rundet man in diesem Beispiel ab.

Beachte bitte, dass du natürlich auch die Umsatzsteuer für die Gutschrift der Einspeisung von Deinem Versorger mit melden musst.

 

Beispiel:

  • Dein Versorger hat Dir im Februar 70€ gutgeschrieben (58,83€ netto)
  • Dann sind darin 11,17€ Umsatzsteuer enthalten
  • Entsprechend müssen im Feld 26 58,83€ addiert werden, damit die zusätzliche Steuer berücksichtigt wird
  • Zu melden wäre also hier für Februar 58,83€ + 68,25€ = 127,08 = 127 € (=24,13€ Umsatzsteuer)

 

Der eigene Stromverbrauch

Über die gezeigten Werte, kannst du nun auch einfach ermitteln, wieviel Strom du denn tatsächlich insgesamt verbraucht hast.

Dazu addierst du einfach den Eigenverbrauch mit dem Bezug.

In diesem Beispiel wäre das: 325 kWh + 300 kWh = 625 kWh Stromverbrauch im Februar

Und dann kennst du auch direkt Deine Autarkie, denn von den 625 kWh hast du 300 kWh von Deinem Versorger bezogen und 325 kWh selber erzeugt.

Autarkie = Erzeugung / Verbrauch x 100 = 325 / 625 x 100 = 52%

 

In diesem Sinne, einen guten Start in den Mai 🙂