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Inhaltsverzeichnis

  1. Fangen wir an!
  2. Energetische Amortisation
  3. Meine PV-Anlage
  4. Sonnen
  5. Wo drum geht es nun?
  6. Anmeldung Versorger
  7. Anmeldung Finanzamt
  8. Zurückholen der Mehrwertsteuer
  9. USt.-Voranmeldung
  10. Sachbezug
  11. Paradoxon
  12. Jahresmeldung
  13. Monatliche Meldungen
  14. Zusammenfassung

Disclaimer
Das Folgende ist ein Erfahrungsbericht aufgrund meiner Erfahrungen mit der Inbetriebnahme meiner Photovoltaikanlage samt Akku. Dies stellt entsprechend keine rechts- oder steuerliche Beratung dar und es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Aktualität der Angaben übernommen.

Fangen wir an: Photovoltaik!

Wie in meinem vorherigen Blogpost erläutert, möchte ich hoffentlich gutes Wissen weitergeben. Also, fangen wir an!

Immer mehr Menschen in Deutschland erfreuen sich Ihrer Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach um so eigenen, sauberen Strom zu erzeugen. Denn selbst in Deutschland amortisieren sich Photovoltaikanlage auch energetisch relativ schnell. Falls du in den Genuss gekommen bist, eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu haben und eigenen Strom zu erzeugen, wirst Du Dich auch den Herausforderungen des Finanzamtes stellen müssen. Da Du Strom erzeugst und diesen entweder direkt einspeist oder (weil du einen Akku verwendest) Deinen Strom zusätzlich neben der Einspeisung auch selber verwendest, musst du dein kleines Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Dieser Artikel richtet sich an alle, die planen, eine PV-Anlage auf Ihrem Dach zu installieren oder gerade dabei sind und die nötigen Schritte noch vor sich haben und noch so gut wie keine Erfahrungen im Bereich der Umsatzsteuer haben.

Moment mal: welches Unternehmen? – Ganz recht, du wirst interessanter- und lustigerweise mit Deiner PV-Anlage als Unternehmer angesehen, da du Strom regelmäßig erzeugst und diesen verkaufst (und ggf. durch eine Batterie auch nutzt). Stand heute (02/2020) gibt es da leider noch keine einfache Regelung, um eine Photovoltaikanlage wirklich easy und schnell in Betrieb zu nehmen. Das könnte man wirklich besser machen!
Neben dem Vorteil, sich die Mehrwertsteuer, welche bei Anschaffung der Anlage bezahlt wurde, wiederholen zu können, hast du leider auch zunächst das leidige Thema der Umsatzsteuervoranmeldung vor dir. Keine Sorge, das ist relativ einfach, nur ggf. lästig aber erstmal unumgänglich (Stand heute).

Vorab: zur Vereinfachung wird hier nicht detailgenau zwischen Vor- und Umsatzsteuer unterschieden, sondern oft der Begriff der Mehrwertsteuer verwendet, da dieser Begriff, so vermute ich, für bisherige Nichtunternehmer als Verbraucher eingängiger ist. Ausnahme: Die Umsatzsteuervoranmeldung.

Dein beratender Fachmann, der Dir dein PV-System verkauft hat, sollte dir, wie auch mir damals, eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsrechnung vorgestellt haben, welche das Wiederholen der gezahlten Mehrwertsteuer einbezieht. Diese Mehrwertsteuer wurde bei mir übrigens z.B. nicht von der Bank mitfinanziert, von daher ist die Erstattung sinnvoll. Als Kosten für eine PV-Anlage mit ca. 9 kWp bei 29 Modulen und einem Akku mit ca. 11 kWh Kapazität kann man inkl. Montage auf einem bestehenden Dach ca. 21 T € netto rechnen – das sind also fast 4 T € Mehrwertsteuer, um die es dabei gehen kann. Mit einem 11 kWh Akku kommt man übrigens als normaler Haushalt mit 2-4 Personen locker die komplette Nacht durch, wenn der Akku voll ist, heißt: 100% Autarkie für diesen Zeitraum (was i.d.R. nur in ca. 6 Monaten des Jahres möglich ist). Als Betreiber kann ich übrigens SONNEN empfehlen, welche Flatrates anbieten, sodass neben der monatlichen Grundgebühr bis zu seiner Paketgrenze nichts zu zahlen ist. Mehr Informationen dazu findest du bei SONNEN auf der Website. Das sind heute z.B. 30€ pro Monat, bei max. 8.000 kWh im Jahr bei der o.g. Konstellation, was schon echt viel sind – im Gegenzug muss die eigene Anlage auch min. 8.000 kWh im Jahr produzieren. Macht Sinn, oder? 😉

Exkurs: energetische Amortisation

„Alle“ reden immer über die Amortisierung einer Photovoltaikanlage, meinen damit aber in der Regel immer die wirtschaftliche Amortisierung. Diese ist in der Regel nach ca. 10 Jahren erreicht – je nach dem. Man holt sich aber keine PV-Anlage auf das Dach, „nur“ um nach 10 Jahren Geld zu sparen, sondern man möchte und sollt auch etwas für das Klima tun, denn der Strom in Deutschland ist leider immer noch zu einem sehr großen Teil nicht „grün“, sprich wir haben noch viele Kohlekraftwerke aktiv – so wie übrigens China und die USA auch.

Wann amortisiert sich also eine PV-Anlage energetisch, sprich wann hat sich der Aufwand, der durch die Produktion der Anlage erzeugt wurde, durch die Stromproduktion der Anlage selbst ausgeglichen (s.g. Energierückholzeit). Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn in Deutschland sind wir nicht gerade dafür bekannt, viel Sonne „abzubekommen“. – Und dennoch rechnet sich das! Dazu gibt es eine Untersuchung des Frauenhofer Instituts, die Du hier einsehen kannst, bzw. du findest die aktuelle Fassung auf www.pv-fakten.de

Laut der aktuellen Fassung vom Januar 2020 (siehe Seite 38) kommt eine Studie aus dem Jahr 2017 zu dem Ergebnis, dass die energetische Amortisationszeit von Photovoltaikkraftwerken (ja, die Anlage auf dem Dach wird als Kraftwerk betitelt) 2,5-2,8 Jahre beträgt, gemessen in der Schweiz bei wafer-basierten Modulen (wie bei meinen) mit einer Lebensdauer von 25 Jahren. Windkraftanlagen schaffen es übrigens teilweise in unter einem Jahr. Das ist sehr gut und wichtig, denn eine fehlende energetische Amortisation wäre ein Killerkriterium für die Anschaffung – so zumindest meine Meinung. Den Bericht des Frauenhofer Instituts sollte man sich wirklich mal zu Gemüte führen, da er viele tolle Informationen enthält.

Kurze Infos zu meiner Photovoltaikanlage

Bei einer Photovoltaikanlage sollte übrigens auch die Abnahme der Leistung (=Moduldegration) beachtet werden. Bei 9,43 kWp handelt es sich um die Maximalleistung am Tag 0. Die Moduldegration wurde bei mir bei Modulen von QCells auf weniger als 10% nach 20 Jahren geschätzt, sodass ich nach 20 Jahren noch mindestens 8,4 kWp Maximalleistung erreichen können sollte, um die Mindestproduktion von 8 kWh pro Jahr theoretisch decken zu können. Ob das passiert, hängt dann natürlich, wie immer, vom Wetter und der Sonneneinstrahlung ab. Der Hersteller des Batteriesystems ist übrigens die Sonnenbaterie GmbH mit einem Wechselrichter von SolarEdge und Hanwha QCells Photovoltaikmodulen.

Eckdaten:
Maximalleistung: 9,43 kWp
Batteriekapazität: 11,2 kWh
Modulanzahl: 29
Ausrichtung: Süd-Ost
Inbetriebnahme: Ende 23/2019

Die wirtschaftliche Amortisation wurde übrigens für das 10. Jahr errechnet. Nach 11 Monaten habe ich im ersten Jahr schon über 90% (=8.550 kWh) der erreichbaren Maximalleistung erreicht (die Anlage wurde Ende 03/2019 in Betrieb genommen). Vorausgesagt waren vom Fachbetrieb für das erste Jahr 8.644 kWh/Jahr, die schaffe ich also, so denke ich, locker im verbleibenden Monat. Im Rekordsommer 2018 wäre ich vermutlich locker an die Maximalleistung herangekommen.
Übrigens: Photovoltaikanlagen sind am effektivsten im April/Mai, wenn die Sonne schon ganz ordentlich (Dauer und Intensität) scheint, aber die Luft noch nicht so warm ist, sodass die Temperatur der Module tiefer bleibt.

Wenn ich nur die vollen Monate rechne, habe ich im ersten Jahr von April 2019 bis Januar 2020 (=10 Monate) folgende Werte erhalten:

Produktion: 8.282,88 kWh (=Einspeisung + Eigennutzung)
Einspeisung: 4.143 kWh
Eigennutzung: 4.139,88 (=Rest) => ca. 68,7% Autarkie (=4.139,88/6.021,88×100)
Bezug: 1.882 kWh
Verbrauch: 6.021,88 kWh (=Bezug + Produktion – Einspeisung = Bezug+Eigennutzung)
DELTA Verbrauch zu Erzeugung: +2.261 kWh (mehr produziert als verbraucht)

Warum nicht mehr Autarkie trotz Akku? – Der Autarkiegrad wäre höher bei: größerem Akku, mehr Sonne im Winter, mehr Verbrauch im Sommer usw. Wenn die Sonne also so richtig scheint (z.B. im Juli) ist es sehr lange hell, entsprechend wenig braucht man die Beleuchtung zu dieser Zeit und verbraucht weniger Strom, also wird mehr eingespeist, wenn die Batterie voll ist. Mein System von Sonnen steuert übrigens auf Basis von Wetterprognosen, wann der Akku geladen wird und wann lieber eingespeist bzw. verbraucht wird, um möglichst optimal zu laden und zu verbrauchen. Auch ist man ggf. im Sommer mehr unterwegs und draußen. Ich heize übrigens nicht mit dem Strom, der Autarkiegrad wäre dann noch geringer, da hauptsächlich im Winter geheizt wird, wenn die Sonne weniger lange scheint = wenig Stromerzeugung bei sehr hohem Verbrauch. Bis 8 kWh wäre mir das wirtschaftlich „egal“, denn bis zu dieser Grenze zahle ich keinen € mehr (denn meine Anlage produziert sogar mehr als das), aber mit einer Wärmepumpe läge ich deutlich über den 8 kWh, dem Schwellenwert des Paketpreises.

Zurück zu meinem Wert: simuliert wurden 60,9% Autarkiegrad, ABER bei einem Verbrauch der gesamten Flatrate, also 8.000 kWh. Von daher stehe ich schon ziemlich gut dar und ich denke der Wert wird sich bis zur Erfüllung der gesamten ersten 12 Monate noch verbessern, da wir uns gerade i.d. dunklen Jahreszeit befinden und überproportional viel verbrauchen können. Ferner war der Verbrauch im Januar außergewöhnlich hoch aufgrund von Baugeräten, welche 1 Woche im Einsatz waren.

So sieht das übrigens aus in der SONNEN App aus, während Strom generiert wird:

Des Weiteren ist bei Anlagen mit Akkus noch folgendes zu beachten: herrscht Stromausfall, erhalte ich keinen Strom von meinen Akkus. Das hat mich zunächst mal sehr geärgert. Der Grund liegt darin, dass das Erweiterungsmodul für die Nutzung des eigenen Stroms übertrieben teuer gewesen wäre. Es ist theoretisch noch nachrüstbar, also warte ich mal ab, wie sich die Preise entwickeln, denn wir reden hier locker über einen 4-stelligen Betrag und so oft fällt der Strom in Deutschland aktuell nicht aus. Ein anderes System eines anderen Herstellers hätte das gekonnt, hätte aber zur Folge gehabt, dass die Anlage durch eine weitere Umwandlung von Gleichstrom und Wechselstrom (Gleichstrom ist in der Batterie gespeichert, Wechselstrom kommt aus der Steckdose) wesentlich ineffektiver gewesen wäre. Bei der Auswahl der Systeme ist also auch darauf zu achten, wenn man die Wahl hat.

Hier mal die Produktionswerte für 2019:

Und weil der Februar „gerade“ rum ist, hier noch den Februar dazu:

Stromproduktion Februar
Stromproduktion im Februar 2020

Ein paar Infos zu SONNEN

Mit der Inbetriebnahme meiner Photovoltaikanlage ist SONNEN mein Versorger geworden (abgenommen wird der Strom jedoch vom Netzbetreiber Westnetz und nicht von SONNEN). Bei Sonnen konnte ich eine so genannte Flatrate buchen. Übersteige ich den Schwellwert, muss ich pro kWh bezahlen, wie sonst auch. Da Sonnen auch einer meiner Systemhersteller ist, ist alles aufeinander abgestimmt, sprich: ich verwende eine SONNENbatterie von meinem Versorger. Wie rechnet sich das für Sonnen? Nun Sonnen kann sein Netzwerk aus Sonnenbatterien nutzen, um z.B. Stromschwankungen in Deutschland zu beeinflussen, daher muss jede Sonnenbatterie am Internet angeschlossen sein. Wen das stört, der könnte sich Gedanken über ein VLAN als Lösung machen, wo die Sonnenbatterie dann isoliert in das Netz kommt.

Werte zur Produktion kann ich sowohl über meinen Wechselrichter (am Gerät selber, oder besser, genauer und rückwirkend via App (siehe oben) & Web bei SolarEdge) als auch in der SONNEN App nachsehen. Ich verwende noch die ältere Sonnen App „Meine SB“, da sie noch performanter läuft, als die neue „sonnenApp“ auf iOS. Die Sonnenapp zeigt unter anderem folgende Werte an:

  • Status (Erzeugung, Verbrauch, Entladung, Bezug)
  • Verlauf (Ladung, Erzeugung, Verbrauch)
  • Prognose (Einspeiselimit+Verbrauch, Prognose Erzeugung, Realerzeugung, Verbrauch)
  • Steuerung (z.B. eine Ladestation für ein Auto; damit habe ich keine Erfahrungen)

Gerade die Prognose ist, wie ich finde, ein ganz cooles Tool., ebenso die Möglichkeit zu sehen wie der Akku geladen wird, wie weit man mit einer Akkuladung kommt und wie lange so ein Ladevorgang dauert.

Übrigens: wusstest du, dass wir in Deutschland ein Einspeiselimit haben? Das liegt bei meinem Wechselrichter bei 70% der Maximalleistung, heißt, würde die Sonne knallen, ich keinen Strom verbrauchen und der Akku geladen sein, würden nur 70% eingespeist werden und die restlichen 30% gehen verloren. Vermutlich denkst du gerade auch, was das für einen Sinn hat. Ich bin bis heute noch nicht dahintergekommen. Es kann also Sinn machen z.B. den Trockner anzustellen, wenn die Sonne scheint und nicht abends, wenn es dunkel ist.

Interessant ist also nun, dass dir die App von Sonnen auch anzeigt, was du maximal erzeugen kannst. Wenn z.B. 6,5 kWh 70% Deiner Maximalleistung entsprechen und du gerade 1 kWh verbrauchst, kann Deine Anlage zu diesem Zeitpunkt maximal 6,5 + 1 = 7,5 kWh erzeugen (6,5 kWh z.B. dann direkt in das Stromnetz und 1 kWh in Dein Haus). Das ist wichtig zu wissen und ggf. auf die eigene Stromnutzung zu übertragen (wann verwende ich welche Geräte am effektivsten usw.).

Worum geht es nun?

  • Zurückholen der bezahlten Mehrwertsteuer der Anschaffung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Geldwerter Vorteil/Sachbezug durch eigene Nutzung

Im Laufe der Installation Deiner Photovoltaikanlage wird Dein Fachmann Dich (so sollte es zumindest sein) darüber informieren, dass

  • die Photovoltaikanlage entsprechend beim Stromversorger anzumelden ist
  • die Photovoltaikanlage entsprechend beim Finanzamt anzumelden ist
  • Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind

Leider ist das in Deutschland sehr bürokratisch und für Laien erstmal aufwändig, aber ich versuche es relativ einfach runterzubrechen und zu erklären. Beim letzten Punkt hat man die Wahl (sofern man nicht schon privater Unternehmer mit entsprechendem Umsatz ist) zwischen einer Kleinunternehmerregelung (Jahresumsatz <17.500€) und der umsatzsteuerlichen Betrachtung als Unternehmen. Solltest du bereits Einkommen aus selbstständiger Arbeit erzielen was (zusammen mit der PV-Anlage) höher als 17.500€ ist, fällt für Dich die Kleinunternehmerregelung weg, du bist in diesem Fall sowieso Umsatzsteuerpflichtig. – Soweit mein Kenntnisstand. In diesem falls holst du dir auf jeden Fall die Mehrwertsteuer der Anschaffung wieder und führst Deine Umsatzsteuer monatlich oder quartalsweise (legt Dein Finanzamt fest) ab. Da die Anschaffungskosten einer PV-Anlage (vor allem mit Akkus) aber i.d.R. so groß sind, dass sich das Wiederholen der gezahlten Mehrwertsteuer trotz laufender Umsatzsteuerangaben auf jeden Fall rechnet, behandle ich hier nur den Fall der umsatzsteuerlichen Behandlung als Unternehmer.

Anmeldung beim Versorger

Dein Fachbetrieb/-berater wird zunächst Deine neue PV-Anlage entsprechend bei Deinem Versorger anmelden. Entsprechend erhältst du Fragebögen, welche auszufüllen und dann abzusenden sind. Dabei sollte Dir Dein Fachbetrieb helfen können, wie es bei mir der Fall war. Dies ist notwendig, damit Dein erzeugter Strom entsprechend abgenommen und auch vergütet wird. Je nach dem, für welche Art des Betriebs (Mit und Ohne Akku) und Versorger du Dich entscheidest, ist ein Wechsel notwendig. Die Kommunikation etc. hat bei mir alles der installierende Fachbetrieb erledigt bzw. die Kontakte mir hergestellt und mich beraten. Ferner kann es gut sein, dass ein Zählerwechsel erforderlich ist. Bei mir ist z.B. aktuell ein neuer Zähler verbaut, welcher alle paar Sekunden zwischen dem Wert der Einspeisung und dem Wert des Strombezugs wechselt. So behältst du einen Überblick über die geleisteten Werte (immer kumuliert, wie immer bei diesen Zählern). Später wird dieser mal durch einen neuen Zähler ersetzt werden mit mehr Funktionen – zumindest teilte man mir dies mit. Dies sollte eigentlich schon 2019 passieren, dieser Vorgang ist aber aktuell anscheinend sehr zeitaufwendig – warum auch immer. Die Anlage läuft, ich bin zufrieden.

Übrigens: anzumelden bist du als Erzeuger übrigens auch im Marktstammdatenregister, in welche sich alle Strom- und Gaserzeuger einzutragen haben. Dort wird dann Deine Anlage, neben den großen Betreibern, zu finden sein. Das ist obligatorisch – sprich Deinen Fachberater darauf an, falls er dies noch nicht erwähnt hat. Das ist nichts Schlimmes, es muss nur zur Vollständigkeit gemacht werden – dort sieht man übrigens öffentlich, wer noch so in Deinem Gebiet Strom produziert. Du kannst dort ja mal ein bisschen surfen, wer noch so in Deiner Gegend Strom erzeugt.

Anmeldung beim Finanzamt

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss die Frage beantwortet werden, ob man Kleinunternehmer sein möchte und auf die Umsatzsteuerregelung verzichtet (Umsatz < 17.500€ pro Jahr, siehe Hinweis oben zu sonstigen Umsätzen) oder umsatzsteuerlich als Unternehmer behandelt wird (s.g. Optieren). Ich gehe hier davon aus, dass man sich für die Wahl zur umsatzsteuerlichen Erfassung mit IST-Besteuerung entscheidet. IST-Besteuerung bedeutet, dass z.B. der Wert der Einspeisung nur in der Höhe gemeldet wird, wie er auch auf Deinem Konto erstattet wurde. Das macht die Meldungen wesentlich einfacher, da du nur den überwiesenen Wert betrachten musst und keine theoretischen Werte für die Erstattung.

So habe ich es also gemacht, da es sich für mich rechnet die Mehrwertsteuer zurückzufordern und zunächst die Umsatzsteuer regelmäßig abzuführen. An diese Wahl ist man erstmal 5 Jahre gebunden, sofern die Anlage, wie bei mir, auf dem Dach aufgebaut und nicht integriert ist. Das ist ein wichtiger Punkt, besprich diesen also am besten mit Deinen Beratern, da sich dadurch die Laufzeiten ändern können. Im 6. bzw. 7. Jahr kann und sollte man schließlich zur Kleinunternehmerregelung wechseln.
Warum 7. Jahr? – Das liegt daran, dass man nicht unterjährig wechseln kann. Würde man ferner vorher wechseln, müsste man wohlmöglich einen Teil der erstatteten Mehrwertsteuer zurückgeben – und das ist nicht das Ziel!
Warum überhaupt zurückwechseln? – damit du dir das Thema der regelmäßigen Meldungen und die Kosten der Umsatzsteuer selbst sparen kannst.

In den ersten 5 Jahren sind also monatliche oder später vielleicht Quartalsmeldungen der Umsatzsteuer abzugeben. Den Turnus legt Dein Finanzamt fest. Für diese Meldungen verwendet man ELSTER. Einmal dort registriert, lassen sich dort bequem und einfach die Meldungen beim Finanzamt abgeben.
Tipp: die Dauerfristverlängerung beantragen, sodass Meldungen nicht bis zum 10. des Folgemonats gesendet werden müssen, sondern 1 Monat mehr Zeit bleibt. So ist eine Meldung für den Zeitraum August dann nicht bis zum 10. September abzugeben, sondern erst bis zum 10. Oktober. Das hindert dich jedoch nicht daran, die Meldungen trotzdem früher abgeben zu können, es geht hier nur um Flexibilität. Dies ist z.B. ganz praktisch, wenn man die ersten 14 Tage eines Monats noch im Urlaub ist. Erstattungen/Abbuchungen erfolgen automatisch durch das Finanzamt, sofern die Genehmigung dafür von Dir erteilt wurde.

Zurückholen der bezahlten Mehrwertsteuer

Um nun die bezahlte Mehrwertsteuer für die Montage der Anlage und die Anlage selbst zurückzuholen, musst du in der ersten Meldung in Elster angeben, was du für Deine Anlage denn bezahlt hast. Ggf. wird das Finanzamt auf Dich zukommen, um einen Nachweis in Form einer Rechnung erfordern, bevor der Betrag erstattet wird. Es kann durchaus 6 Wochen dauern, bis der Vorgang bearbeitet worden ist, nachdem alle Daten vorliegen.

Wenn du also für Deine Photovoltaikanlage 20.000,00€ netto bezahlt hast, entspricht das 3.800,00€ gezahlter Mehrwertsteuer (23.800,00€ brutto). Trage den entsprechenden Wert in Feld 53 (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern) ein, sodass Dir die korrekte Höhe der Mehrwertsteuer dort angezeigt wird.

Mit dieser Meldung teilst du schließlich dem Finanzamt mit, wie hoch Deine Anschaffungskosten für die Anlage waren. Einfach, oder? 🙂

Umsatzsteuer und die (Vor-)Anmeldung

Durch die umsatzsteuerliche Behandlung als Unternehmer, wird Umsatzsteuer fällig sobald Umsätze entstehen. Diese entsteht erstens beim Einspeisen und gleichzeitigem Verkauf in das deutsche Stromnetz und zweitens durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms (siehe nächster Abschnitt, Thema Sachbezug).

Beispiel: du speist 100 kWh in einem Monat ein und erhältst dafür 0,11 €/kWh netto, dann sind auf 100 x 0,11 = 11€ 19% Umsatzsteuer abzugeben. In diesem Beispiel also 2,09€.

Dein Versorger wird Dir einen Bruttobetrag auf Dein Konto als Vergütung überweisen, der auf einer Schätzung beruht – Daten für ein Jahr sind ja noch keine Vorhanden. Diesen Teil der gemeldeten und abzugebenden Mehrwertsteuer, kriegst du also vom Versorger überwiesen und führst diesen wieder ab.

Übrigens: die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre festgeschrieben und ändert sich aktuell regelmäßig (leider zum Negativen). Während es im Dezember 2019 noch 9,97 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp gab, sind es im Januar schon nur noch 9,87 Cent/kWh. Hört sich wenig an? – Das sind bei z.B. 4.000 kWh Einspeisung pro Jahr 400€ Unterschied – haben oder nicht haben! Zum Vergleich, in 03/2019 waren es noch über 11 Cent! Ob das sinnvoll ist, ist ein anderes Thema, aber es zwingt einen geradezu in die Batterienutzung aufgrund der Wirtschaftlichkeit.

Die Höhe der Vergütung wird im Monat der Inbetriebnahme festgelegt und gilt dann wie gesagt 20 Jahre für den Betreiber der Anlage, also Dir. Leider gibt es heutzutage bei weitem nicht mehr so viel für die kWh wie früher, deswegen wird der Eigenverbrauch immer interessanter, da jedes eigenverbrauchte kWh dir so viel Wert ist, wie du sonst bei Deinem Versorger hättest bezahlen müssen (denn jetzt war sie ja „kostenlos“) und das ist schnell das Doppelte und mehr.

Ferner erzeugt auch der eigene Verbrauch des erzeugten Stroms Umsatzsteuer durch den so genannten Sachbezug, den zweiten wichtigen Teil der Umsatzsteuer bei einer Photovoltaikanlage.

Der Sachbezug einer Photovoltaikanlage

Beim so genannten Sachbezug geht es hier um die Nutzung von z.B. selbst produziertem Strom im eigenen Haus (im Unternehmen wäre das z.B. mit einem Firmenwagen zu vergleichen, dessen Nutzung zu versteuern ist). Dieser Eigenverbrauch/Diese Nutzung muss versteuert werden (=Sachbezug). Wie macht man das? – Dafür muss die Nutzung muss bewertet werden. Meines Wissens nach, ist dies aber nur notwendig, falls 10 kWp überschritten werden und muss beim Finanzamt beantragt werden. Bitte befrage dazu im Zweifel Deinen Steuerberater.

Im Falle der Nutzung des eigenen Stroms, muss für die Berechnung so getan werden, als hätte man den Strom normal von seinem Anbieter bezogen. Dabei ist hier (=umsatzsteuerliche Behandlung als Unternehmer) der Netto-Arbeitspreis des Versorgers zu Grunde zu legen. Wenn Du also bisher 0,20 €/kWh netto bezahlst oder bezahlt hast und im Monat 200 kWh selber nutzen konntest, sind diese 200 x 0,2 = 40€ mit 19% zu besteuern. Bedeutet, in diesem Beispiel wären 3,80€ an das Finanzamt abzugeben und die gibt es auch nicht zurück.

Achtung: Inwieweit man hier mit dem anzusetzenden Wert für den Arbeitspreis pro kWh runtergehen kann (weil es z.B. billigere Versorger in Deutschland gibt usw.), um Umsatzsteuer zu sparen, besprichst du am besten mit Deinem Steuerberater, damit es nicht zu unschönen Korrekturen kommt. Ferner ändern sich die Strompreise ständig und tendieren eher dazu zu steigen (umso wertvoller wird von dir gespeicherter Strom für dich und umso mehr Umsatzsteuer ist abzugeben).

Nimmt man diese Beispiele zusammen (und wäre Dir der Betrag i.H.v. 11€ Brutto von Deinem Versorger überwiesen worden) wären also in „diesem“ Monat 2,09€ + 3,80€ = 5,89€ abzugeben und entsprechend ein Wert von 31€ bei ELSTER zu melden. So kennt das Finanzamt Deine Leistung und zieht entsprechend das Geld von Deinem Konto ein, sofern du einer Lastschrift zugestimmt hast. Zum Nachweis und um nicht den Überblick zu verlieren, solltest du eine Tabelle führen, die monatlich folgende Werte beinhaltet: Erzeugung, Einspeisung, Vergütung, gemeldeter Wert, Umsatzsteuer.

Achtung: Es ist nur die Vergütung beim Finanzamt zu melden, die du auch auf Deinem Konto im Leistungsmonat erhalten hast. Wenn Dein Versorger, wie bei mir, also erstmal ein paar Wochen braucht, um die erste hochgerechnete Vergütung zu überweisen, muss diese auch nicht gemeldet werden. Dies ist der IST-Besteuerung geschuldet. Dieser „Abschlag“ wird dann entsprechend im Laufe der Zeit angepasst, wie beim normalen Verbrauch auch, da man genau so wenig immer dieselbe Menge einspeist, wie man Strom bezieht.

Das Paradoxe an dieser Umsatzsteuer

Achtung: nur weil du selber Strom speichern und nutzen kannst, wirst du möglicherweise vor allem in den Wintermonaten Strom beim Versorger zukaufen müssen (da die Sonne nicht ausreichend scheint). Das Geld, was du ihm überweist, ist immer ein BRUTTO-Wert, beinhaltet also Mehrwertsteuer. Selbst, wenn du wie bei SONNEN eine Stromflatrate gebucht hast, beinhaltet der monatliche Betrag Mehrwertsteuer.

Es könnte der Gedanke aufkommen, dass dies ja Kosten sind, wofür man sich die (dann s.g.) Vorsteuer wie ein richtiges Unternehmen zurückholen kann. Dem ist nicht so, denn Dein Haus und dessen Verbrauch wird nicht als Bestandteil Deines „Unternehmens“ angesehen. Das Einzige, was du also an Steuern erstmal zurückerhalten kannst, ist die Mehrwertsteuer für die Anschaffung der Anlage.

Bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung ist also u.a. zu beachten, dass

  • man die Steuer auf die Anschaffung zurückerhalten kann
  • Umsatzsteuer auf den Sachbezug abgibt

Übrigens, für die Einspeisung wird Dir Dein Versorger wie oben kurz beschrieben auch einen BRUTTO-Betrag überweisen. Die dort enthaltene Steuer ist natürlich mit anzumelden und abzugeben, was okay ist, denn du hast sie hat auch überwiesen bekommen.

Kurze Info zur Jahreserklärung

Bei Deiner Jahreserklärung zur Ermittlung des Gewinns darfst du übrigens 5% Abschreibung auf die Anlage, sowie Betriebskosten ansetzen. Bei einer Anlage mit 20.000€ Anschaffungskosten netto sind das also 1.000€ pro Jahr. Dies ist wichtig, denn da du sonst keine großen Kosten die Anlage betreffend hast, kannst du nur so die Grundlage für die zu zahlende Einkommenssteuer senken. Sprich mit Deinem Steuerberater, welche Werte du noch (Betriebskosten) ansetzen kannst.
Wenn du einen Gewinn mit Deiner Anlage erzielst, ist dieser dann natürlich auch einkommenssteuerpflichtig. Nicht das wir uns falsch verstehen, trotzdem kann sich eine solche Anlage deutlich rechnen! – Andernfalls hättest du sie nicht kaufen müssen, denn das Ziel ist eine wirtschaftliche Amortisierung und zwar möglichst früh. Realistisch sind in Deutschland bei Photovoltaikanlagen mit Akku z.B. ca. 10 Jahre. In Süddeutschland etwas weniger, in Norddeutschland etwas mehr, abhängig von der Sonneneinstrahlung. Dafür wird Dir ein Fachbetrieb Einschätzungen zur Sonneneinstrahlung und Leistungen errechnen.

Monatliche Steuer-Meldungen

Wir gehen nun mal davon aus, dass du Deine Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgibst. Dazu musst du monatlich anhand Deines Wechselrichters, Zählers oder anderer geeigneter Möglichkeiten ermitteln

  • wieviel du produziert hast
  • wieviel du eingespeist hast (für die Meldung selbst eher uninteressant)
  • wieviel du selber verbraucht hast

Es muss gelten: Produktion = Einspeisung + Eigenverbrauch

Beispiel:
Wechselrichter: 300 kWh
Zählerstand 30.11. Einspeisung: 1.000 kWh
Zählerstand 31.12. Einspeisung: 1.100 kWh

Dein Wechselrichter zeigt Dir an, dass du im Dezember 300 kWh erzeugt hast und du hast errechnet, dass du 100 kWh eingespeist hast (Stromzähler DELTA ermitteln = Aktueller Wert abzgl. Vormonatswert, denn der Zähler summiert immer weiter auf).

300 kWh Leistung – 100 kWh Einspeisung = 200 kWh Eigenverbrauch

Entsprechend hast du 200 kWh Eigenverbrauch (=Sachbezug) auszuweisen.

Also meldest du 200 kWh x 0,2 €/kWh (falls zutreffend) = 40€ x 0,19 = 7,60€ Umsatzsteuer

Man multipliziert mit 0,19, da es sich um 19% Mehrwertsteuer handelt. 1% = 0,01, 19% = 0,19 usw.

Dieser Wert gehört NETTO in ELSTER in das Feld 26 als Bemessungsgrundlage (Steuerpflichtige Umsätze, zum Steuersatz von 19 Prozent). Die Umsatzsteuer wird rechts daneben direkt errechnet und angezeigt, sodass du direkt siehst, ob du einen Fehler gemacht hast.

Übrigens: um sich die Mehrwertsteuer aus den Anschaffungskosten der Anlage wiederzuholen, wird einmalig der entsprechende Wert in Feld 53 (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern) ausgefüllt (s.o.).

Hat Dir Dein Versorger z.B. 75€ brutto (75€ Brutto = 63,03 netto + 11,97€ Steuer) für Deine monatlichen Einspeisungen im Dezember überwiesen, so sind die enthaltenen 11,97€ Steuer mit zu melden. Das sind dann also insgesamt 11,97€ + 7,60€ = 19,57€ an 19%iger Umsatzsteuer, die zu melden und abzugeben sind. Dies stellt zugleich Deine Zahllast dar.

Damit man die Bemessungsgrundlage bei 19% Steuer für einen Wert von 19,57€ erhält, teilt man diesen Wert einfach durch 0,19. Nun gibst du in dasselbe Feld schließlich 103€ ein (19,57 / 0,19 = 103). Es sind übrigens nur ganzzahlige Werte erlaubt, also 103,5 wäre nicht erlaubt.

Anschließend musst du das Formular prüfen, kannst es absenden und erhältst wenig später eine Bestätigung, dass die Meldung versendet wurde und eingegangen ist. Dein Finanzamt weiß nun über Deine Dezemberwerte Bescheid.

Du solltest Deinen Steuerberater mit in dieses Projekt einbeziehen, da er dir

  • wichtige Tipps geben kann
  • die Jahresabschlussmeldung abgeben kann
  • dich auf Fehler aufmerksam machen kann

Die gemeldeten Werte werden unterjährig abgegeben, sodass es zu Verschiebungen kommen kann. Mit der Jahresmeldung meldest du schließlich die exakten Werte dem Finanzamt für ein ganzes Jahr rückwirkend, daher handelt es sich um eine Voranmeldung. Gibt es dann Differenzen zu den gemeldeten Werten, entsteht dadurch entweder eine Erstattung oder eine Zahlung.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Behandlung nach einem kleinen Bürokratiekampf eigentlich relativ einfach zu handhaben ist, wenn man einmal im „Flow“ ist und die Grundlagen begriffen hat. Es vereinfacht vieles, wenn man sich nicht innerlich dagegen wehrt, sondern versucht zu verstehen, wie das System funktioniert, an welcher Position man in diesem System ist und dann viel Freude daran haben kann, seinen eigenen, grünen Strom zu produzieren.

Ich werde diesen Blog stückweise um weitere Daten und Informationen erweitern, z.B. über tatsächliche Produktionswerte meiner Photovoltaikanlage, weiteres Wissen, Erfahrungen oder was ich sonst für sinnvoll erachte.

Viel Spaß mit Deiner Photovoltaikanlage!

Vielleicht interessiert Dich auch mein nächster Post zum Thema Immobilienverrentung – Die Leibrente.

Disclaimer
Das Geschriebene ist ein Erfahrungsbericht aufgrund meiner Erfahrungen mit der Inbetriebnahme meiner Photovoltaikanlage samt Akku. Dies stellt entsprechend keine rechts- oder steuerliche Beratung dar und es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Aktualität der Angaben übernommen.