Im Zuge der aktuellen Coronathematik und meines wirtschaftlichen Hintergrunds dachte ich, es wäre eine gute Idee, die aktuellen Bedingungen für Kurzarbeitergeld (KUG) grob aufzulisten. Vielleicht hilft dieser Beitrag dem ein oder anderen bei der Suche nach Informationen. Dieser Artikel ist keinesfalls vollständig, noch übernehme ich die Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
Kurzarbeitergeld ist nichts Neues, wurde aber im Zuge der Corona“krise“ so zu sagen vereinfacht zugänglich gemacht. Bedeutet, dass Schwellwerte zum Erreichen verringert wurden. Um dem mal kurz vorzugreifen: es müssen nicht mehr mindestens 1/3 der Beschäftigten betroffen sein, sondern nun mindestens 10% mit mehr als 10% Arbeitsausfall.
Kurzarbeitergeld/Kurzarbeit ist dafür gedacht, starke negative wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Firma/einen Betrieb abzufangen. Damit kann man
Beides bedeutet aber nicht, dass es nicht trotzdem eintreten kann. Der massive Wegbruch von Aufträgen oder massive äußere Einwirkungen können eine Firme kurzzeitig in Nöte bringen und damit die Liquidität negativ beeinflussen. Fehlende Liquidität bedeutet: keine Löhne werden mehr bezahlt, keine Rechnungen beglichen, die Insolvenz steht vor der Türe.
Um solche Schwankungen abzufangen, kann man die Kurzarbeit in Betracht ziehen. Zum Beispiel, weil man weiß, dass sich die Lage bessern wird. Im aktuellen Szenario ist es so, dass die Coronaproblematik der Auslöser ist. Quarantänefälle, Schließungen usw. stören die Wertschöpfungskette, wodurch Unternehmen massive Probleme erhalten (können). Dabei muss das Problem noch nicht mal ein einem selber liegen, aber wenn Daimler auf einmal keine Bremsen mehr geliefert bekommt, weil der Zulieferer sein Werk schließen musste, dann gehen auch dort vermutlich keine Autos mehr vom Band – mal als ganz simples Beispiel.
Detaillierte Bedingungen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes kann man hier nachlesen bei der Agentur für Arbeit. Dort sind auch schon Änderungen eingebracht worden (Stand 16.03.2020).
Hier mal ein kurzer Überblick über Vereinfachungen durch COVID-19:
Was | Bisher ab | Jetzt ab |
Kurzarbeiter | 1/3 der Belegschaft | 10% (=1/10) der Belegschaft |
Reduzierung | >=10% | >=10% |
Sozialversicherung | AG muss SV-Kosten vom KUG zu 80% weiter und alleine tragen | SV-Kosten des AG für KUG kann nun bis zu 100% erstattet werden |
Dauer | 12 Monate | 12 Monate |
Wie man sieht, reicht es bereits aus, wenn min. 10% der Belegschaft von mehr als 10% Arbeitsreduzierung (Entgeltreduzierung) betroffen ist. Bei einem Betrieb mit 10 Festangestellten, wären es zuvor 3 Personen, wohingegen es nun bereits ab der 1. Person möglich ist, Kurzarbeit zu beantragen.
Meines Wissens nach, sollen diese verringerten „Hürden“ bis Ende des Jahres gültig bleiben. Die Dauer der Kurzarbeit kann übrigens per Beschluss auch auf 24 Monate verlängert werden.
Auch mit der möglichen Übernahme der Sozialversicherungskosten des Arbeitgebers für das Kurzarbeitergeld können Firmen entlastet werden. Soweit ich weiß, wird dies fallweise entschieden (bis zu 100%).
Ferner gelten die „regulären“ Bedingungen kummuliert für KUG, unterteilt in 4 Kategorien:
Arbeitsausfall
Betrieblich
Persönlich
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Wieviel Geld man im Einzelfall kriegt, hängt natürlich unteranderem von der Höhe des Gehalts ab, sowie des Grades der Kurzarbeit. Hier ist einfach mal ein Rechenbeispiel:
Steuerklasse: III in NRW
Kinderfreibetrag: 1,0
Normaler Bruttolohn: 2.500,00€ => netto ca. 1.932€
Kurzarbeit: 50%
Brutto Kurzarbeitlohn: 1.250,00€ => ca. 999€ netto
Differenz zwischen Netto-Normal und Netto-Kurzarbeit: 1.932 – 999 = 933€
67% (weil Kinder vorhanden sind) davon sind 933 x 0,67 = 625,11€ (=KUG)
In diesem Beispiel würden also
999€ vom Arbeitgeber und
625,11€ als KUG vom Arbeitgeber
überwiesen werden. Der Arbeitgeber holt sich den Teil der KUG dann vom Staat zurück.
Grobe Formel:
( NETTO(alt) – Netto(neu) ) x 0,67 bzw. x 0,6
Nicht vertun: Netto(neu) ist der netto Wert des Teiles der Kurzarbeit, den Dein Arbeitgeber noch bezahlt. Wenn Du also bei 2.500€ Deine Arbeitszeit um 60% gekürzt bekommst, dann beträgt das neue Brutto 2500€ x (1-0,6) = 1.000€ BRUTTO. Also 40% des ursprünglichen Wertes, weil Du in dem Fall auch nur 40% noch arbeitest. Davon lässt du dir dann das Netto errechnen und kannst so die Differenz zum alten Gehalt ziehen und schließlich Dein KUG bestimmen. So lange man nicht verwechselt, wieviel Zeit man noch arbeitet und wieviel abgeschnitten wurde, ist das also relativ einfach zu rechnen. 🙂
Das ist nicht komplett richtig, denn die Bundesagentur für Arbeit arbeitet mit Tabellen, aus denen die genauen Werte hervorgehen. Entsprechen kommt die Agentur für Arbeit bei diesem Beispiel auf 619,75€ KUG. Die Tabelle kann man hier einsehen.
Nicht vom KUG erfasst sind unter anderem:
Ansonsten ist noch zu beachten
Ich hoffe, dass diese gebündelten Informationen schon mal einen schnellen Einblick in die Möglichkeiten geben, sodass man sich damit weiter informieren kann.